# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 11v | Rechts heiratet der Mann, der links verstorben auf der Bahre liegt. | 1 |
2 | 12v | Die jeweils links und rechts stehenden Männer sind identisch. Rechts zahlt er den Kaufpreis und links erhält er die Kaufsachen. | 1 |
3 | 13v | | 4 |
4 | 18r | Rechts befindet sie sich unter der Vormundschaft ihres Ehemannes und links kann sie als Erstversterbende nur ihre Gerade vererben. | 1 |
5 | 20v | Die Frauen sind identisch. | 1 |
6 | 26v | | 4 |
7 | 27v | Links erhebt der Kläger die Gerüfteklage vor dem Fronboten und rechts beschwört er vor dem Gaugrafen mit Zeugen die Klageerhebung vor dem Fronboten. | 1 |
8 | 30v | Links und rechts verletzt der jeweils gleiche Missetäter einen anderen Mann. Erkennbar an Kleidung und Farbgebung. | 2 |
9 | 34v | | 1 |
10 | 39r | | 1 |
11 | 39v | Beschwört links seine Mündigkeit zum St. Urbans-Tag und empfängt rechts die Lehenserneuerung. | 1 |
12 | 40r | Die jeweils außen Stehenden sind identisch, wobei er sich rechts einen Rock leiht bzw. diesen pfändet und den er dann links verspielt. | 1 |
13 | 40v | Müßten eigentlich identische Kleidung aufweisen. Links erschlägt er ein Tier und rechts beschwört er die Notwehrsituation. | 1 |
14 | 43v | Die jeweils außen Stehenden sind identisch. Links gewinnt der Spieler den Rock vom Knecht und rechts fordert er den Herrn zum Eid auf. | 4 |
15 | 44v | | 1 |
16 | 45v | | 1 |
17 | 49v | Ursprünglich handelte es sich wohl um eine Doppelfigur. | 2 |
18 | 50v | | 3 |
19 | 52v | | 1 |
20 | 55v | Links heiratet die Frau und rechts ist sie verstorben. | 1 |
21 | 56r | Dreiergruppen links und recht sind identisch, siehe Bekleidung. Links erhalten sie ein Schuldversprechen, rechts wird die Schuld an sie beglichen. | 1 |
22 | 56v | Die beiden äußeren sind identisch, auch wenn sie unterschiedliche Kleidung tragen. | 1 |
23 | 57v | Links noch lebend und rechts im Haus an seinen Verletzungen gestorben. | 1 |
24 | 59r | Jeweils links und rechts mit dem Wappenschild. | 1 |
25 | 59v | Rechts wird der Pfaffe vom König mit einem Reichsgut belehnt und links verleiht er weiter. | 4 |
26 | 61r | Links erhält der Mann im blauen Rock das Gedinge an einem Lehen verliehen und rechts beweist er mit Zeugen vor Gericht die Verleihung ohne Einweisung. | 1 |
27 | 61v | Die jeweils gleich gekleideten Personen sind identisch. | 1 |
28 | 62r | | 3 |
29 | 62v | War ursprünglich wohl sogar eine Doppelfigur, denn der rechte Herr ist nicht vollständig gezeichnet. | 1 |
30 | 63r | Der Vasall versucht links (erfolglos) seine rechts dargestellte Gewere am Lehen zu beweisen und damit die verfristete Lehenserneuerung zu erreichen. | 2 |
31 | 63v | Erhält rechts ein Lehen verliehen und verleiht dies links weiter, so daß er selbst zu einem Lehensherrn wird. | 2 |
32 | 64r | | 1 |
33 | 68r | Rechts wird dem Herrn ein Gut verliehen und links verleiht er es oder Teile davon weiter. | 1 |
34 | 69r | | 1 |
35 | 69v | | 5 |
36 | 70v | Links sind die 3 Kinder noch unmündig und rechts haben sie die Belehnungsfrist erreicht. | 2 |
37 | 71r | Rechts wird der Mann vom neuen Herrn mit dem Gut neu belehnt, obwohl er es links nur zur gesamten Hand verliehen bekam. | 1 |
38 | 71v | Rechts belehnt der Herr zwei Frauen und links erhält er, gerüstet zur Heerfahrt, von ihnen die Heersteuer. | 7 |
39 | 72v | Der Herr links ohne Schapel und der Herr im Lehensgericht sind identisch. | 2 |
40 | 74r | | 1 |
41 | 75v | Der rechts stehende Mann und der links in der Mitte der Gruppe Stehende sind identisch. | 3 |
42 | 76r | Die jeweils links und rechts der Gruppe stehenden Männer in gleicher Kleidung sind identisch. | 1 |
43 | 76v | Der Mann ganz rechts bittet um die Genehmigung zur Beratung und berät sich dann links mit seinen Lehensgenossen. Jedoch nicht in identischer Kleidung gezeichnet. | 1 |
44 | 77r | Die links und rechts Stehenden sind identisch, auch wenn sie unterschiedlich gekleidet sind. | 1 |
45 | 77v | Der liegende und wohl der ganz rechts steehende Mann sind identisch. Stehend bittet er darum, sich hinlegen zu dürfen und liegend beschwört er, daß er nicht mehr stehen konnte. | 1 |
46 | 78v | Die links und rechts stehenden Männer in identischer Kleidung sind jeweils der Urteilsfinder. | 3 |
47 | 79r | Die Männer mit Rock mi parti sind identisch. | 3 |
48 | 80v | | 1 |
49 | 81v | Der Bote erhält rechts den Brief vom König, den er links dem Fürsten überreicht. | 1 |
50 | 82v | Links und rechts sind jeweils der Herr dargestellt, wobei links wohl das goldene Schapel vergessen wurde. | 1 |
51 | 83r | Der links sitzende Herr und der rechts verstorbene Herr sind identisch. | 3 |
52 | 83v | Links wird dem Vasallen ein Pferd geraubt und rechts verklagt er mit einem Zeugen seinen Herrn vor dem Grafen. Identische Kleidung. | 3 |
53 | 86r | Links verlegt der Vasall mit zwei Zeugen den Beweis des Herrn und rechts erhält er daraufhin vom Fürsten als Oberlehensherrn die Lehenserneuerung. | 1 |